Nach dem der Rücklieferungstarif für Solaranlagen unter 20 kWp lange stabil war, ist er seit 2020 rückläufig. Dies hat verschiedene Ursachen.
Um die Ursachen dafür zu verstehen, muss die Zusammensetzung dieses Tarifs angeschaut werden. Dieser setzt sich zum einen aus den Kosten für die Energie, zum andern aus dem Kosten für die Herkunftsnachweise (HKN) zusammen. Beides wird in diesem Tarif von der Energie Gossau AG vom Produzenten übernommen.
Die Kosten für die Energie ist dabei dem Rücklieferungstarif «Vergütung für Anlagen unter 150kVA» entnommen. Diese Preise richten sich an den Kosten für Ersatzenergie. D. h. die Kosten, um gleichwertige Energie am Markt zu beschaffen. Diese sind seit 2018 mehr oder weniger stabil, mit einer leicht zunehmenden Tendenz.
Die HKN welche die Energie Gossau AG von den lokalen PVA-Betreibern übernimmt, werden für die Stromkennzeichnung verwendet. Durch die Stromkennzeichnung wird ausgewiesen, wie die Abgesetzte Energiemenge der Energie Gossau AG in einem Jahr produziert wurde. Mehr Informationen dazu finden Sie unter: strom.ch/service/stromkennzeichnung
Seit der Einführung der eigenen Naturstromprodukten im Jahr 2015, verwenden wir die HKN der lokalen PVA’s ganz gezielt in unseren Stromprodukten. Dank der hohen Rücklieferungstarifen konnte der Zubau von PV-Anlagen intensiv gefördert werden. Der Rücklieferungstarif war angelehnt an den damaligen KEV-Vergütungssatz. Dies Vergütung war damals angedacht als Zwischenlösung. Denn das damalige Fördersystem sah vor, sämtliche Anlagen in die KEV aufzunehmen. Die Vergütung in der KEV ist dabei abhängig nach der produzierten Menge (fixen Betrag pro kWh Rücklieferung).
In der Zwischenzeit hat sich im Bereich der Erneuerbaren Energien und den Förderungssystem des Bundes einiges verändert. Einerseits ist die KEV für kleine und mittlere Anlagen für neue PVA’s abgeschafft worden. PVA’s profitieren heute von der EIV, der sogenannten Einmalvergütung. Dabei wird einmalig ein Beitrag von ca. 1/3 der Kosten für die Neuanlage an den Eigentümer überwiesen. Somit entfällt eine mengenbezogene Förderung.
Andererseits haben sich auch die Preise für die HKN stark verändert. Waren früher HKN aus Schweizer Solaranlagen eine gefragte Ware, heute ist das Angebot grösser als die Nachfrage. Dies drückt den Marktpreis.
Die Energie Gossau AG ist aufgrund der vorliegenden Regulatorien verpflichtet, die Vergütung der HKN an den marktüblichen Preisen zu orientieren. Daher wurde die Vergütung der HKN im Hochtarif von 14.1 Rp/kWh im Jahr 2019 auf 4.2 Rp/kWh im Jahr 2022 angepasst. Mit diesem Vergütungssatz zahlt die Energie Gossau AG immer noch mehr als das doppelte wie andere Verteilnetzbetreiber im Kanton Zürich.
Trotz den tieferen Rücklieferungstarifen können die PV-Anlagenbetreiber immer noch von 20.56 Rp/kWh profitieren, mit jeder kWh, welche nicht vom Netz der Energie Gossau AG bezogen wird.
Glossar:
EIV |
Einmalvergütung |
EKZ |
Elektrizitätswerk des Kanton Zürich |
ElCom |
Elektrizitätskommission |
HKN |
Herkunftsnachweise |
HT |
Hochtarif |
KEV |
Kostendeckende Einspeisevergütung |
kVA |
Kilovoltampere (Wechselstrom-Leistung) |
kWh |
Kilowattstunde |
kWp |
Kilowattpeak (Gleichstrom-Leistung) |
NT |
Niedertarif |
PVA |
Photovoltaikanlage |