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Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)

Mit einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) ermöglicht die Energie Gossau AG den direkten Verbrauch von lokal produziertem Solarstrom am Ort der Erzeugung. Eigentümerinnen und Eigentümer von Photovoltaikanlagen können ihren Solarstrom gemeinsam mit weiteren Verbraucherinnen und Verbrauchern nutzen – einfach, transparent und über das bestehende Stromnetz.

Teilnehmende profitieren von günstigeren Strompreisen, einer höheren Eigenverbrauchsquote und einer regionalen Wertschöpfung. Gleichzeitig wird das Stromnetz entlastet und der Ausbau erneuerbarer Energien in Gossau aktiv unterstützt.

Die Energie Gossau AG übernimmt dabei die Messung, Abrechnung und Verrechnung – für eine einfache und sichere Umsetzung Ihrer Eigenverbrauchsgemeinschaft.

 

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Fragen / Antworten​​

 

Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) ist ein Zusammenschluss von Stromproduzenten (z. B. mit Photovoltaikanlagen) und Verbraucherinnen und Verbrauchern, die den vor Ort produzierten Solarstrom direkt gemeinsam nutzen.

Die Energie wird zeitgleich zur Produktion innerhalb der Gemeinschaft verbraucht – der überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist.

Eine EVG eignet sich für:

  • Mehrfamilienhäuser
  • Gewerbeliegenschaften
  • Arealüberbauungen
  • Eigentümergemeinschaften mit PV-Anlage
  • Auch Mieterinnen und Mieter können ohne eigene Solaranlage von lokal produziertem Solarstrom profitieren.

Jede Verbrauchsstätte erhält eine Gesamtrechnung von der Energie Gossau AG:

  • Anteil aus dem öffentlichen Netz → normale EGAG-Tarife
  • Anteil aus der PV-Anlage (Eigenverbrauch) → vergünstigter Tarif
  • Die EGAG übernimmt die Abrechnung im Auftrag des Produzenten

Der Eigenverbrauchspreis entspricht dem EGAG-Tarifmodell „BUDGET“ für Haushalt & Kleingewerbe minus 2 Rp./kWh (exkl. MWST).

Ja. Für die Abrechnung des Eigenverbrauchs erhebt die Energie Gossau AG ein Dienstleistungsentgelt von 1.0 Rp./kWh (exkl. MWST) beim Produzenten.

  • Alle Teilnehmenden müssen sich explizit anmelden und zustimmen
  • Alle müssen von der Energie Gossau AG beliefert werden
  • Fremdbelieferte Zähler können nicht teilnehmen
  • Der Verbrauch und die Produktion müssen am Ort der Produktion stattfinden.
  • Alle Teilnehmenden benötigen kommunikative Smart Meter
  • Abrechnung erfolgt auf 15-Minuten-Lastgangbasis
  • Produktion und Verbrauch müssen zeitgleich erfolgen
  • Es ist eine Produktionsmessung der PV-Anlage verpflichtend

Alle Anlagen müssen sich am Ort der Produktion gemäss EnG/EnV befinden (Grundstück bzw. definierter Produktionsperimeter).

Die EGAG prüft die Machbarkeit und kann eine EVG ablehnen, falls gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt sind.

Nicht selbst verbrauchter Solarstrom wird ins Netz eingespeist und gemäss den gültigen Rückliefertarifen der EGAG vergütet.

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